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betreuung_von_wissenschaftlichen_arbeiten

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betreuung_von_wissenschaftlichen_arbeiten [2019/06/14 10:51] (current)
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 +===== Betreuung von wissenschaftlichen Arbeiten =====
  
 +==== Bachelorarbeiten ====
 +
 +Die **eigenverantwortliche** Betreuung von Bachelorarbeiten darf von Angehörigen der TU Graz durchgeführt werden, welche sich **zumindest** im Doktoratstudium befinden und mit selbstständiger Lehre beauftragt sind. 
 +
 +==== Master- und Diplomarbeiten ====
 +
 +Berechtigt zur **eigenverantwortlichen** Betreuung von Master- und Diplomarbeiten sind Angehörige der TU Graz, welche eine Lehrbefugnis an der TU Graz besitzen. Diese dürfen im Fach ihrer Lehrbefugnis Master und Diplomarbeiten betreuen. \\
 +Bei Bedarf können auch geeignete wissenschaftliche Mitarbeiter/​innen aus dem Forschungs- und Lehrbetrieb (Personen mit Laufbahnstellen),​ Master- und Diplomarbeiten aus dem Fach ihrer Dissertation oder ihres nach der Verleihung des Doktorgrades bearbeiteten Forschungsgebietes betreuen.\\
 +\\
 +Unter **Absprache und Genehmigung** durch den Studiendekan,​ dürfen auch Personen mit einer Lehrbefugnis an einer **anerkannten** inländischen oder ausländischen Universität zur Betreuung herangezogen werden. ​
 +
 +==== Dissertationen ====
 +
 +Die **eigenverantwortliche** Betreuung von Dissertationen darf von Angehörigen der TU Graz durchgeführt werden, wenn die betreuende Person entweder das Habilitationsverfahren bereits abgeschlossen hat oder das Verfahren noch vor dem **Ende der zu betreuenden Dissertation** abgeschlossen ist. Bis zu diesem Zeitpunkt obliegt die Betreuung einer anderen habilitierten Person. Nach Erreichen der Lehrbefugnis kann unter Einbeziehung des Studiendekans - ein Betreuerwechsel - erfolgen.\\
 +\\
 +Wiederum dürfen unter **Absprache und Genehmigung** durch den Studiendekan,​ Personen mit einer Lehrbefugnis an einer **anerkannten** inländischen oder ausländischen Universität zur Betreuung herangezogen werden.
 +
 +==== Mitbetreuung ====
 +
 +Personen, die Abschlussarbeiten nicht eigenverantwortlich betreuen dürfen, können als Mitbetreuer/​in (Co-Supervisor) tätig sein. Dies ist auch in der Abschlussarbeit entsprechend zu vermerken. Die Verantwortung,​ dass die Arbeit den Richtlinien entspricht und keine Plagiate enthält, liegt ausschließlich beim Hauptbetreuer.\\
 +\\
 +Wenn der Mitbetreuer / die Mitbetreuerin vor Fertigstellung der Arbeit die entsprechende Voraussetzungen für die eigenständige Betreuung erfüllt, kann - unter Einbeziehung des Studiendekans - ein Betreuerwechsel erflogen.\\
betreuung_von_wissenschaftlichen_arbeiten.txt · Last modified: 2019/06/14 10:51 by grub_ale